Was schreibt BetrSichV §10 zu Prüfpflichten vor?
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §10 verpflichtet Arbeitgeber zur regelmäßigen Prüfung von Arbeitsmitteln durch befähigte Personen. Für Flurförderzeuge bedeutet das: tägliche Sichtprüfung durch den Fahrer (DGUV V68 §37) und jährliche Prüfung durch einen Sachkundigen.
Verstöße gegen §10 BetrSichV sind Ordnungswidrigkeiten, die von der Gewerbeaufsicht verfolgt werden. Der Bußgeldrahmen ist in §22 BetrSichV i.V.m. dem LASI LV 62 Bußgeldkatalog definiert.
Der Bußgeldkatalog nach §22 BetrSichV
Der LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik) hat in LV 62 einen Bußgeldkatalog zur BetrSichV veröffentlicht, der als Orientierungsrahmen für Gewerbeaufsichtsbehörden gilt:
Quelle: LASI LV 62 Bußgeldkatalog zur BetrSichV · §22 Abs. 1/2/3 BetrSichV · §25 ArbSchG
Praxisbeispiel: Gewerbeaufsichts-Kontrolle ohne Tagesprüfungsnachweis
Ab April 2026 kontrolliert die Gewerbeaufsicht mindestens 5 % aller Betriebe jährlich — eine Verzehnfachung gegenüber dem bisherigen Niveau. Ein typischer Kontrolle-Ablauf:
- 1Gewerbeaufsicht kündigt Begehung an oder kommt unangekündigt
- 2Inspektor fordert Tagesprüfungsnachweise für die letzten 3 Monate
- 3Betrieb kann keine lückenlosen Protokolle vorlegen (Papier verloren, Excel lückenhaft)
- 4Bußgeldbescheid: 5.000–30.000 € je nach Schwere und Vorgeschichte
- 5Stilllegungsanordnung für nicht dokumentierte Geräte bis Nachweis erbracht
ROI-Vergleich: Bußgeld vs. FahrerCheck
Ohne FahrerCheck
- Niedrigstes Bußgeld-Risiko: 5.000 €
- Mittleres Bußgeld-Risiko: 30.000 €
- BGHW-Regress bei Unfall: bis 500.000 €
- Versicherungskürzung: 30–100 %
Mit FahrerCheck
- Solo-Tarif: 79 €/Monat = 948 €/Jahr
- Lager-Tarif: 149 €/Monat = 1.788 €/Jahr
- Break-even: 1 vermiedene Kontrolle
- ROI Monat 1: sofort positiv
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