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Norm-Erklärung

DGUV Vorschrift 68 §37 — Tagesprüfung am Gabelstapler

Pflichtlektüre für Lagerleiter: Was die DGUV V68 §37 vorschreibt, was die 12-Punkt-Checkliste umfasst und was bei Versäumnis droht.

Was ist die DGUV Vorschrift 68?

Die DGUV Vorschrift 68 (früher BGV D27) ist die zentrale Unfallverhütungsvorschrift für Flurförderzeuge in Deutschland. Sie wird herausgegeben von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und ist für alle Unternehmen verbindlich, die kraftbetriebene Flurförderzeuge einsetzen — unabhängig von Branche, Hersteller oder Gerätegröße.

Die Vorschrift regelt unter anderem: Anforderungen an Fahrer (Mindestalter, Beauftragung, Qualifikation), Prüfpflichten (täglich, jährlich durch Sachkundige) und Konsequenzen bei Verstößen.

Was schreibt §37 zur Tagesprüfung vor?

DGUV V68 §37 schreibt vor, dass Flurförderzeuge vor jeder Schicht (vor der ersten Benutzung an jedem Arbeitstag) einer Sicht- und Funktionsprüfung durch den Fahrer unterzogen werden müssen. Diese Prüfung ist kein optionales „Nice-to-have“ — sie ist gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers.

Die Prüfung muss dokumentiert werden. Ein mündliches „Alles in Ordnung“ des Fahrers reicht nicht. Im Schadensfall trägt der Arbeitgeber die Beweislast, dass die Tagesprüfung ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

Wichtig: Bei Mehrschichtbetrieb muss jede Schicht vor der ersten Benutzung separat prüfen — nicht nur einmal täglich. Wechselt der Fahrer, wechselt die Verantwortung.

Die 12-Punkt-Checkliste nach DGUV Grundsatz 308-001

Der DGUV Grundsatz 308-001 definiert die Mindestpunkte für die tägliche Einsatzprüfung. FahrerCheck deckt alle 12 Punkte ab:

01Bremsen (Betriebsbremse und Feststellbremse)
02Hupe und Signalanlage
03Hubmast und Hubketten (Sichtkontrolle auf Beschädigungen und Risse)
04Reifen und Räder (Reifendruck, Profiltiefe, Beschädigungen)
05Beleuchtung und Warnleuchten
06Hydrauliksystem (auf Undichtigkeiten prüfen)
07Sicherheitsgurt (Funktion und Befestigung)
08Gabelzinken (auf Risse, Verformungen und Abnutzung)
09Hubgerüst und Anbaugerät
10Lenkung (Funktion und Lenkspiel)
11NOT-AUS / Notabschalter
12Sichtbarkeit und Spiegel

Konsequenzen bei Versäumnis: Bußgeld, Stilllegung, Haftung

bis 5.000 €
Bußgeld (leicht)
BetrSichV §22 Abs. 1
bis 30.000 €
Bußgeld (mittel)
DGUV V68 §38
bis 100.000 €
Bußgeld (schwer)
BetrSichV §22 Abs. 2

Neben dem Bußgeld drohen: Stilllegung des Geräts durch Gewerbeaufsicht oder BG-Präventionsdienst, BGHW-Regress nach §110 SGB VII bei Personenschäden und Leistungskürzung durch den Versicherer nach VVG §81.

Warum Papierprotokolle im Ernstfall wertlos sind

Ein Papierprotokoll mit Unterschrift beweist lediglich, dass der Fahrer den Stift in die Hand genommen hat — nicht, dass er den Stapler wirklich geprüft hat. Der „Phantom-Check“ (Abhakmit-Kreuzchen ohne Inspektion) ist in der Praxis weit verbreitet: laut DGUV-Unfallstatistik ereignen sich jährlich über 10.000 meldepflichtige Stapler-Unfälle in Deutschland.

Digitale Protokolle mit GPS-Koordinaten, exaktem Timestamp und Touch-Signatur sind im Schadensfall deutlich beweiskräftiger als Papierprotokolle. Sie zeigen: wer, wann, wo — manipulationssicher.

FahrerCheck und DGUV V68 — was wird abgedeckt?

FahrerCheck deckt alle 12 Prüfpunkte nach DGUV V68 §37 und DGUV Grundsatz 308-001 ab — Prüfprotokoll mit GPS und Fahrer-Signatur inklusive. Der Fahrer wird durch alle 12 Punkte geführt (Zwangsführung), Foto bei Mangel ist Pflicht.

Häufige Fragen zur DGUV V68

Ja. Die DGUV Vorschrift 68 gilt für alle kraftbetriebenen Flurförderzeuge — Gabelstapler, Schubmaststapler, Kommissionierstapler, elektrische Hubwagen und Schmalgangfahrzeuge. Die Tagesprüfung ist für alle Typen verpflichtend.